Zum Hauptinhalt springen
Zurück zur Übersicht

Industriestrompreis: Was beschlossen ist, wer profitiert und was er nicht ersetzt

Veröffentlicht: Autor: ecorize Team Lesezeit: 7 Min.

Lange wurde über ihn gestritten, jetzt gibt es ihn: Der Industriestrompreis ist beschlossen, beihilferechtlich genehmigt und gilt rückwirkend für 2026. Für viele stromintensive Betriebe ist das eine spürbare Entlastung. Ein Grund, das Thema Stromkosten abzuhaken, ist er allerdings nicht. Wer die Regeln genau liest, sieht schnell: Der Industriestrompreis belohnt vor allem Unternehmen, die wissen, wo und wann ihr Strom fließt.

Dieser Artikel fasst den Stand Oktober 2026 zusammen. Einige Punkte sind noch offen, darauf gehen wir am Ende ein.

Was beschlossen ist

Die EU-Kommission hat die deutsche Regelung am 16. April 2026 auf Grundlage des neuen Beihilferahmens CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) genehmigt. Laut Kommission umfasst das Budget 3,8 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2028. Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zuständig für den Vollzug ist das BAFA.

Wichtig für die Erwartungen im Betrieb: Der Industriestrompreis ist kein Tarif und kein Preis, den Ihr Versorger Ihnen in Rechnung stellt. Er ist ein nachträglicher Zuschuss, der für jedes Abrechnungsjahr gesondert beantragt wird. Ihre Beschaffung, Ihr Liefervertrag und Ihre Stromrechnung bleiben, wie sie sind.

So wird die Entlastung berechnet

Die Logik ist einfacher, als die Debatte vermuten ließ:

  • Beihilfefähig sind 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs einer Abnahmestelle.
  • Referenzpreis ist der Terminmarktpreis des Vorjahres. Für 2026 hat das BAFA ihn auf 87,44 €/MWh festgelegt.
  • Zielpreis sind 50 €/MWh, also 5 ct/kWh. Die Differenz zwischen Referenz- und Zielpreis, für 2026 also 37,44 €/MWh, wird für die förderfähige Hälfte erstattet. Nach dem EU-Rahmen darf die Entlastung höchstens die Hälfte des Großhandelspreises betragen.

Das BAFA rechnet auf seiner Webseite ein Beispiel vor: Ein Unternehmen mit 100 GWh anrechenbarem Verbrauch erhält für 2026 eine Basisleistung von 1.872.000 Euro. Mit dem Flexibilitätsbonus (dazu gleich mehr) wären es 2.059.200 Euro.

Entscheidend ist: Die Entlastung hängt am Referenzpreis, nicht an dem Preis, den Sie tatsächlich zahlen. Wer gut eingekauft hat, bekommt nicht weniger. Wer teuer eingekauft hat, bekommt nicht mehr.

Wer profitiert

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus 91 strom- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen, die in Anhang 1 der EU-Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung, Papier, Glas und Keramik sowie Gummi und Kunststoff. Einige Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden:

  • Maßgeblich ist die Abnahmestelle, nicht das Gesamtunternehmen. Auch ein Konzern, der insgesamt nicht in einer begünstigten Branche liegt, kann für einzelne Standorte berechtigt sein. Die Zuordnung erfolgt nach WZ 2008, Stichtag ist das Ende des Abrechnungsjahres.
  • Es gibt keine Mindestgröße und keinen Mindestverbrauch. Auch mittelständische Betriebe kommen also in Frage. Ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch ist allerdings ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers nötig.
  • Keine Doppelförderung: Strommengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragen, zählen nicht für den Industriestrompreis. Beide Anträge parallel zu stellen ist möglich. Für 2026 könnte sich das noch ändern, siehe unten.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinn.

Wie viele Betriebe am Ende profitieren, ist offen. Die IHK Lippe zu Detmold schätzt rund 2.000 Unternehmen.

Die Gegenleistung: Investitionen in Flexibilität und Effizienz

Hier wird es für das Energiemanagement interessant. Wer den Zuschuss erhält, verpflichtet sich, mindestens 50 % der Basis-Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren, und zwar innerhalb von 48 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid. Mit technischer Begründung lässt sich die Frist auf Antrag auf bis zu 72 Monate verlängern. Im Beispiel oben wären das rund 936.000 Euro.

Laut dem Merkblatt, das das BAFA im August veröffentlicht hat, kommen vier Kategorien in Frage:

  1. Erneuerbare Energien: eigene Anlagen oder PPAs, die neue oder modernisierte Anlagen finanzieren. Anlagen mit EEG-Vergütung zählen nicht.
  2. Energieeffizienz: etwa hocheffiziente Antriebe oder Wärmerückgewinnung, sofern sie sich zumindest mittelbar auf den Strombedarf auswirken. Reine Erdgaseinsparungen genügen nicht. Die Einführung oder der Ausbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 zählt, sofern keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Auch Effizienzmaßnahmen, die über ein Energiemanagementsystem oder ein Energieaudit identifiziert wurden, sind anrechenbar.
  3. Nachfrageflexibilität: Strom-, Wärme- und Kältespeicher, Elektrifizierung fossiler Prozesse etwa mit Wärmepumpen oder Elektrodenkesseln, Elektrifizierung der Logistik.
  4. Infrastruktur: etwa Netzanschlüsse, interne Netze und netzdienliche Maßnahmen.

Für die Maßnahmen darf keine andere Förderung genutzt werden. Sie müssen nicht an derselben Abnahmestelle, aber in Deutschland umgesetzt werden. Wer die Gegenleistung nicht erbringt, muss anteilig zurückzahlen, mit Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Fehlt der Nachweis ganz, droht der vollständige Widerruf.

Der Flexibilitätsbonus

Wer sich verpflichtet, mindestens 80 % des Mindestinvestitionsbetrags in Nachfrageflexibilität zu investieren, erhält einen Bonus von 10 % auf die Basis-Beihilfe. Von diesem Bonus sind wiederum mindestens 75 % in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu reinvestieren. Damit steigt die Investitionspflicht: Im Beispiel oben wären es rund 1,08 Millionen Euro statt 936.000 Euro, davon knapp 750.000 Euro in Flexibilität. Der Bonus ist kein Selbstläufer. Er lohnt sich nur, wenn im Werk tatsächlich Lasten existieren, die sich wirtschaftlich verschieben lassen.

Zeitplan

  • Ab Dezember 2026 (voraussichtlich): Registrierung und Antragsanlage über die Förderzentrale Deutschland für das Abrechnungsjahr 2026.
  • 31. März 2027: Antragsfrist für 2026. Die Nachweise sind mit dem Antrag einzureichen, ausgenommen der Prüfungsvermerk.
  • 31. Mai 2027: Frist für den Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers, der ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch erforderlich ist.
  • 15. Juli 2027: verlängerte Frist für Unternehmen, die auch Strompreiskompensation beantragen.

Die Abrechnungsjahre 2027 und 2028 folgen nach demselben Muster. Die Fristen dafür sind noch nicht bekannt.

Was noch offen ist

Stand Oktober 2026 sind mehrere Punkte nicht abschließend geklärt:

  • Referenzpreis 2027: Er wird aus den Terminpreisen des Jahres 2026 abgeleitet. Diese sind seit dem Frühjahr deutlich gestiegen, laut Next Kraftwerke lag das Frontjahr 2027 Ende August bei rund 117 €/MWh. Maßgeblich ist aber der Durchschnitt über das ganze Jahr 2026, nicht der aktuelle Stand. Der offizielle Wert für 2027 ist noch nicht veröffentlicht.
  • Krisenrahmen METSAF: Die EU-Kommission hat am 29. April 2026 wegen der Lage im Nahen Osten einen befristeten Beihilferahmen beschlossen. Nach Einschätzung von KPMG Law erlaubt er, den förderfähigen Anteil für 2026 vorübergehend von 50 auf 70 % zu erhöhen. Laut ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7331) will die Bundesregierung den Rahmen nutzen, um Strompreiskompensation und Industriestrompreis für 2026 kumulierbar zu machen, und arbeitet an einer angepassten Förderrichtlinie. Ob auch der höhere Anteil genutzt wird, ist offen.
  • Sektorenliste: Das BMWE will weitere Branchen aufnehmen, vorbehaltlich der Zustimmung aus Brüssel.

Warum sich der Blick auf die eigenen Lastgänge trotzdem lohnt

Der Industriestrompreis senkt die Kosten, aber er tut das pauschal und mit Ablaufdatum. Drei Gründe, warum er die Arbeit am eigenen Verbrauch nicht ersetzt:

Erstens deckt er nur einen Teil der Rechnung ab. Die Entlastung bezieht sich auf die Hälfte der Menge und nur auf den Energiepreis. Netzentgelte, Leistungspreis, Umlagen und die Qualität Ihrer Beschaffung bleiben unberührt. Bei manchen Betrieben steckt dort mindestens so viel Geld wie in der Energiekomponente.

Zweitens verlangt er Investitionen, und die wollen gut gewählt sein. Wer sich auf ein Investitionsvolumen verpflichtet, sollte wissen, welche Maßnahme sich rechnet und welche nur die Förderbedingung erfüllt. Ein Batteriespeicher, der Spitzen kappt und Börsenpreise nutzt, kann sich amortisieren. Derselbe Speicher an einem Standort ohne nennenswerte Spitzen ist vor allem eine Ausgabe. Das lässt sich nur mit Lastgängen in Viertelstundenauflösung belastbar beurteilen.

Drittens endet er 2028. Ab 2029 soll zudem die neue Netzentgeltsystematik der Bundesnetzagentur (AgNes) gelten, die Flexibilität stärker belohnen soll. Sie liegt bisher als Entwurf vor. Wer die verbleibenden Jahre nutzt, um seine verschiebbaren Lasten zu kennen und in Flexibilität zu investieren, ist danach besser aufgestellt als jemand, der den Zuschuss einfach mitnimmt.

Was Sie jetzt tun können

  1. Berechtigung prüfen: WZ-Zuordnung jeder Abnahmestelle klären und die Bescheinigung des statistischen Landesamts anfordern.
  2. Verbräuche je Abnahmestelle sauber belegen: Stromrechnungen, Lageplan der Abnahmestellen, Abgrenzung zur Strompreiskompensation. Ab 10 GWh rechtzeitig einen Wirtschaftsprüfer einplanen.
  3. Gegenleistung früh planen: Welche Investitionen standen ohnehin an? Welche davon senken den Strombedarf oder machen ihn flexibler? Auf Antrag prüft das BAFA vorab, ob eine Maßnahme anrechenbar ist.
  4. Flexibilität bewerten, bevor Sie den Bonus wählen: Welche Lasten lassen sich verschieben, wie oft, zu welchen Kosten?

Bei Punkt 3 und 4 hilft ein digitaler Zwilling des Werks, in dem Anlagen, Zähler und Energieflüsse zusammenhängen. In ecorize schlägt eine KI auf dieser Basis Maßnahmen mit Eurobetrag und Amortisation vor und fragt bei Ihren Fachleuten nach, wo ihr Kontext fehlt. So wird aus der Pflicht zur Gegenleistung eine Investition, die sich auch ohne Zuschuss rechnet. Wenn Sie das an Ihren eigenen Daten sehen möchten: Demo vereinbaren.

Bereit für den nächsten Schritt?

Demo vereinbaren.

Keine generischen Beispiele — echte Analyse Ihrer Daten. In 2 Wochen produktiv.