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Netzentgeltreform AgNes: Was ab 2029 auf Industriebetriebe zukommt

Veröffentlicht: Autor: ecorize Team Lesezeit: 7 Min.

Netzentgelte sind für viele Industriebetriebe ein bedeutender Kostenblock auf der Stromrechnung, und einer der am wenigsten beachteten. Das wird sich ändern. Die Bundesnetzagentur stellt die Systematik der Stromnetzentgelte in einem Verfahren mit dem Kürzel AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) neu auf. Ab 2029 sollen neue Regeln gelten. Was nach viel Zeit klingt, ist in Wahrheit knapp: Einige Weichen werden schon in den Jahren 2026 bis 2028 gestellt.

Dieser Artikel fasst den Stand Oktober 2026 zusammen. Die finale Festlegung steht noch aus, alle Details unten beziehen sich auf den Entwurf.

Warum überhaupt eine Reform?

Laut Bundesnetzagentur summieren sich die Netzentgelte in Deutschland auf rund 37 Milliarden Euro im Jahr. Die Kosten steigen, weil Netze ausgebaut und Engpässe gemanagt werden müssen, und sie verteilen sich zunehmend ungleich. Gleichzeitig wird die Einspeisung volatiler und Netzanschlusskapazität knapp.

Hinzu kommt ein rechtlicher Anlass: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss die Bundesnetzagentur die Entgeltregeln selbst festlegen. Die bisherige Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) tritt deshalb Ende 2028 außer Kraft.

Der Zeitplan

  • Mai 2025: Eröffnung des Verfahrens
  • 6. August 2026: Veröffentlichung des vollständigen Festlegungsentwurfs, Konsultation bis 18. September 2026 (abgeschlossen)
  • Ende 2026: geplante Rahmenfestlegung
  • 2027: Folgefestlegungen, darunter ein eigenes Verfahren für ein neues Sondernetzentgelt der Industrie
  • 1. Januar 2029: Die neue Systematik gilt, die StromNEV entfällt

Zwischen Festlegung und Start bleiben Netzbetreibern und Unternehmen damit rund zwei Jahre Vorlauf.

Was sich im Kern ändert

Heute: Eine Spitze bestimmt das ganze Jahr

Im bisherigen System zahlen leistungsgemessene Kunden einen Leistungspreis auf ihre Jahreshöchstlast, also auf den höchsten Viertelstundenwert des Jahres. Eine einzige ungünstige Viertelstunde, etwa wenn nach einem Stillstand alle Anlagen gleichzeitig anfahren, kann den Leistungspreis für zwölf Monate festlegen. Dazu kommt ein Arbeitspreis je Kilowattstunde. Wie beide gewichtet sind, hängt von der Benutzungsdauer ab.

Künftig: Kapazität bestellen, Überschreitung teurer bezahlen

Der Entwurf ersetzt dieses Modell für Kunden oberhalb der Niederspannung oder mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch durch drei Komponenten:

  • Kapazitätspreis: Sie bestellen jährlich und vorausschauend eine Kapazität. Sie darf die vertragliche Anschlusskapazität nicht übersteigen und soll mindestens 10 % der Vorjahreshöchstlast betragen.
  • Arbeitspreis 1 für Strom, der innerhalb der bestellten Kapazität bezogen wird.
  • Arbeitspreis 2 für alles darüber. Er soll nach dem Entwurf das Zwei- bis 3,5-Fache von Arbeitspreis 1 betragen.

Dynamische Netzentgelte sind im Entwurf für Verbraucher vorerst nicht vorgesehen. Zeitvariable Entgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen laufen weiter über § 14a EnWG. Dynamische Komponenten plant die Bundesnetzagentur zunächst für Speicher und Erzeuger, frühestens ab etwa 2030, in einer gesonderten Festlegung. Der Punkt ist umstritten: Der BDEW hatte sich schon zum Zwischenstand im Juli 2026 gegen die vorgeschlagenen dynamischen Netzentgelte ausgesprochen.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Die Logik verschiebt sich. Heute bestraft das System eine einzelne Spitze rückwirkend. Künftig wird die bestellte Kapazität zu einer Planungsentscheidung: Wer zu niedrig bestellt, bezahlt viele Kilowattstunden zum teuren Arbeitspreis 2. Wer zu hoch bestellt, zahlt Kapazität, die er nie nutzt.

Um diese Entscheidung gut zu treffen, müssen Sie wissen, wie oft und wie lange Ihre Last in welchen Bereichen liegt, welche Anlagen die Spitzen verursachen und welche davon sich verschieben oder staffeln lassen. Diese Fragen beantwortet kein Jahreswert, sondern nur der Lastgang.

Zu einzelnen Parametern, etwa zur konkreten Höhe der Preise je Netzebene, gibt es noch keine Zahlen. Sie hängen von den Netzbetreibern und den Folgefestlegungen ab.

Bandlast und Atypik: Was aus den Sonderrabatten wird

Für viele energieintensive Betriebe sind die individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV ein zentraler Kostenhebel. Hier zeichnet sich Folgendes ab:

Bandlastprivileg (§ 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV): Wer sehr gleichmäßig viel Strom bezieht, erhält heute Rabatte von bis zu 90 %. Die Bundesnetzagentur hält die Privilegierung eines konstanten Bezugs nicht mehr für sachgerecht. Der Entwurf sieht eine Übergangsregel bis zum 31. Dezember 2031 vor. Voraussetzung ist laut der Kanzlei Raue, dass zum 31. Dezember 2028 eine wirksame individuelle Netzentgeltvereinbarung besteht und die Rabattvoraussetzungen in den Jahren 2026 bis 2028 mindestens einmal erfüllt wurden. Die Behörde rechnet mit rund 600 betroffenen Betrieben. Danach soll ein neues Sondernetzentgelt folgen, das eine flexiblere Stromabnahme belohnt. Wie es ausgestaltet wird, ist offen.

Atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV): Wer seine Höchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers hat, kann heute ein reduziertes Entgelt vereinbaren. Nach dem Entwurf bleibt diese Regelung bis Ende 2031 erhalten, aber nur unter engen Voraussetzungen: ein durchschnittlicher Jahresverbrauch von mehr als 10 GWh, eine wirksame Vereinbarung zum 31. Dezember 2028 und mindestens einmal erfüllte Rabattvoraussetzungen in den Jahren 2026 bis 2028. Der Rabatt-Prozentsatz wird eingefroren, die Höchstlast muss aber weiterhin außerhalb der Hochlastzeitfenster liegen. Über welchen Zeitraum der Durchschnittsverbrauch gemessen wird, nennen Fachbeiträge unterschiedlich. Der DIHK hält die neue 10-GWh-Schwelle für problematisch.

Der Zielkonflikt bis dahin: Eine Sonderregel der Bundesnetzagentur, die Bandlastkunden bestimmte flexible Verbrauchsreaktionen erlaubte, ohne den Rabatt zu gefährden, lief Ende 2025 aus. Der AgNes-Entwurf enthält laut Raue keine ausdrückliche Verlängerung. Wer heute von der Bandlast profitiert und gleichzeitig mit Flexibilität am Strommarkt experimentieren möchte, sollte das genau prüfen, bevor er seinen Lastgang verändert.

Und kurzfristig?

Auch vor 2029 bewegen sich die Netzentgelte. Die Übertragungsnetzbetreiber haben Anfang Oktober vorläufige Entgelte für 2027 veröffentlicht. Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt soll von 2,86 ct/kWh auf 3,54 ct/kWh steigen, weil der Bundeszuschuss laut Gesetzentwurf der Bundesregierung auf 5,525 Milliarden Euro im Jahr sinkt, knapp eine Milliarde weniger als 2026. Ohne Zuschuss läge der Wert bei 6,52 ct/kWh. Das Gesetz war bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet. Die endgültigen Übertragungsnetzentgelte stehen spätestens im Januar fest. Wie stark sich das auf Ihre Rechnung auswirkt, hängt von Ihrem Verteilnetzbetreiber und Ihrer Netzebene ab.

Was Sie jetzt tun sollten

1. Netzentgelte als eigenen Kostenblock sichtbar machen. Trennen Sie in Ihrer Auswertung Leistungspreis, Arbeitspreis und eventuelle Rabatte. Viele Betriebe kennen ihre Gesamtstromkosten, aber nicht, wie viel davon auf eine einzige Spitze zurückgeht.

2. Ihre Spitzen verstehen. Wann tritt die Jahreshöchstlast auf? Wie oft liegt die Last in der Nähe? Welche Anlagen laufen gleichzeitig? Oft sind es wenige, vermeidbare Situationen, etwa das gleichzeitige Anfahren nach dem Wochenende.

3. Bestellkapazität vorab simulieren. Mit einem Jahr Viertelstundenwerten lässt sich durchrechnen, wie sich verschiedene Kapazitätsstufen unter dem neuen Modell auswirken würden. Die Preise sind noch unbekannt, die Struktur Ihres Lastgangs nicht.

4. Rabatte absichern. Wenn Sie heute ein individuelles Netzentgelt nutzen: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Übergangsregel erfüllen und wie Sie sie bis 2028 halten.

5. Flexibilität vorbereiten. Ob über das künftige Sondernetzentgelt, die Bestellkapazität oder den Strommarkt: Belohnt wird, wer Lasten bewusst steuern kann. Dafür müssen Sie wissen, welche Lasten verschiebbar sind und was es kostet, sie zu verschieben.

Bei Punkt 2 und 3 setzt ecorize an. Im digitalen Zwilling Ihres Werks erkennt die KI, welche Anlagen zur Jahreshöchstlast beitragen, beziffert das Einsparpotenzial in Euro und fragt bei Ihren Fachleuten nach, ob sich ein Anlauf staffeln lässt. Jede Zahl ist nachrechenbar. Wenn Sie das an Ihrem eigenen Lastgang sehen möchten: Demo vereinbaren.

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